Beiträge
Die Aufnahmegebür beträgt pro Aufnahmeantrag ( nicht pro Person ) € 15,-
| Beitragsklasse | Mitgliedsform | in % | Beitragshöhe jährlich in € |
| 01 | Erwachsener über 18 Jahre | 100 | 42,- |
| 02 | Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre | 50 | 21,- |
| 03 | Ehepaare u. gleichgestellte Partnerschaften bei einem aktiven Partner | 170 | 71,80 |
| 04 | Familienbeitrag mit Kindern | 170 | |
| 1.Kind +20% (€ 8,-) | 79,80 | ||
| 2.Kind +20% (€ 8,-) | 88,20 | ||
| Jedes weitere Kind +20% | |||
| 05 | Auszubildende, Wehrpflichtige, Ersatzdienstleistende, Studenten (18 bis 27 Jahre) | 50 | 21,- |
| 06 | Ehrenmitglieder | 0 | frei |
2. Ermäßigte Beitragsformen der Beitragsklasse 05-06 müssen beantragt, die Begründung mit entsprechenden Unterlagen nachgewiesen werden. Der Vorstand entscheidet über die Einstufung im Rahmen der von der Mitgliederversammlung vorgegebenen Beträge.
3. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen, insbesondere bei Inanspruchnahme der Beitragsklassen 05 –06.
4. Für Beitragsrückstände minderjähriger Mitglieder haften deren gesetzliche Vertreter.
5. Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Mitgliedschaft im Stadt-Sport-Verband Bocholt e.V., Schwimmverband NRW, Kreissportbund Borken e.V., Sportversicherung des Landessportbundes NRW (Sporthilfe e.V.), die Verwaltungsberufsgenossenschaft und die GEMA in Höhe der vom Landessportbundes NRW festgelegten Sätze, sowie die Beträge für die Nutzung des Schwimmbades der Bocholter Bädergesellschaft, an den zugeteilten Terminen für Vereins -Trainingsstunden.
6. Die Mitgliedsbeiträge und etwaige Umlagen werden im Lastschriftverfahren eingezogen. Die Mitglieder sind verpflichtet, dem Vorstand bei Aufnahme in den Verein eine Einzugsermächtigung zu erteilen. Die Mitgliedsbeiträge werden zum 15.02. eines jeden Jahres eingezogen.
7. Bei Rückbuchungen oder Mahnungen werden Gebühren von €10,- pro Einzelfall erhoben.
8. Erfolgt der Vereinsbeitritt nach dem 30.01., wird der Beitrag für die restlichen Monate des laufenden Jahres, am 1. des auf den Eintritt folgenden Monats fällig. Die Berechnung erfolgt wie nachstehend aufgeführt.